Renovierung und Sanierung Badezimmer durch Handwerker

Mietminderung trotz vereinbartem niedrigeren Mietzins…

Mietminderung trotz vereinbartem niedrigeren Mietzins aufgrund Renovierungsbedürftigkeit möglich?

Ist zwischen den Parteien vereinbart, dass der Mietzins im Hinblick auf die „Renovierungsbedürftigkeit“ der Mietsache besonders niedrig angesetzt wird, so umfasst der Begriff der „Renovierungsbedürftigkeit“ nicht nur die sogenannten Schönheitsreparaturen, sondern alle Schäden und Abnutzungen, die der Mietsache anhaften. Der bei Vertragsschluss bestehende Zustand gilt dann als der vertraglich geschuldete Zustand. Der Mieter ist wegen der Schäden der und Abnutzungen nicht zur Minderung berechtigt. Ebenso steht im kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete zu. OLG Koblenz, Beschluss v. 22.05.2014, 3 U182/14