Eine unwirtschaftliche Heizungsanlage ist kein Mangel an der Mietsache

Dass eine dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel an der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn die Anlage dem bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet. Das gilt auch bei gewerblichen Mietverträgen. BGH, Urteil vom 18.12.2013, XII ZR 80/12

Im vorliegenden Fall minderte ein Gewerberaummieter nach Anmietung die Miete mit der Begründung, dass die Heizungsanlage überdimensioniert und unwirtschaftlich sei. Der BGH lehnte die Mietminderung aus vorgenanntem Grund ab.