Gebäude in Innenstadt, City Pforzheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder münd¬lich) über des betreffende Objekt/Angebot.

 

1. Angebote: Unsere Angebote erfolgen aufgrund der vom Auftraggeber oder von einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten erteilten Objektinformationen. Wir haben diese nicht auf Ihre Richtigkeit hin überprüft. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der weitergegeben Informationen.

 

2.Weitergabeverbot: Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Weitergebende für die volle Courtage zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, die bei Abschluss des Vertrages fällig geworden wäre.

 

3. Informationspflicht: Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beachsichtigen Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners beim Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG- Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

 

3. Doppeltätigkeit: Wir dürfen sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

 

4. Ersatz- und Folgegeschäft: Unser Provisionsanspruch gemäß den vereinbarten Provisionssätzen wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beab¬sichtigten Geschäfts ein anderes zustande. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hautvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichte Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 

5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers: Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Tagen – schriftlich anzuzeigen. Unterläßt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertrags¬abschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

 

6. Provision: Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag ge¬schlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausrei¬chend. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basissatz fäl¬lig. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösen¬den Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzan¬spruch gegen den Anfechtenden.

 

7. Provisionssätze: Die Provisionen betragen – soweit nicht anders ausgewiesen – für die Vermietung von Wohnraum: 2,38 NKM inklusive MwSt. – für die Vermietung von Gewerberaum: 3,57 NKM inklusive MwSt. – bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe: 4,76 % vom Kaufpreis inklusive MwSt.

 

8. Vertragsverhandlungen und Abschluss: Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhand¬lungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde ver¬pflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

 

9. Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

 

10. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird Pforzheim vereinbart.

 

11. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.